Wer kann gefördert werden

Das Angebot des Förderzentrums richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer Störung aus dem Autismus-Spektrum (z.B. Asperger-Syndrom, Frühkindlicher Autismus, Atypischer Autismus). Eltern, die Interesse an einem Therapieangebot haben, nehmen gerne Kontakt mit dem AZS auf und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch. Im Erstgespräch wird besprochen, welche Hilfen für das Kind sinnvoll sind und wie die Förderung gestaltet werden könnte. Wenn die Sorgeberechtigen des Kindes eine Förderung beim Leistungsträger (Bezirk Schwaben oder Jugendamt) beantragen, muss eine fachärztliche Autismus-Diagnose vorliegen.

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